Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte sichergestellt werden, dass der Käufer auch die Finanzierung der Bank bekommt.
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, um die Regularien des Kaufvertrags zu besprechen. z. B. welches Inventar wird übernommen, ist der Erschließungszustand geklärt, sind städtische oder gemeindliche Gebühren oder Abgaben offen, wann soll Kaufpreis fließen, etc.
Den gemeinsamen Notartermin vereinbart in der Regel Ihr Makler.
Der Notar erstellt vorab einen Entwurf des Kaufvertrages, welcher beiden Parteien zugeht. Bei dem Notartermin vor Ort wird dieser verlesen und mit der Unterschrift aller Anwesenden rechtskräftig.