Geldwäschegesetz

Warum fragt Ihr Immobilienmakler Sie nach Ihrem Personalausweis?

Sie haben ein passendes Objekt bei unserer Volksbank Immobilien GmbH gefunden und sich für den Erwerb entschieden! 

Dann wird Sie der Makler im Zuge der Reservierungsvereinbarung bzw. der Kaufvertragserstellung nach Ihrem Personalausweis fragen.

Warum das?

Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen.

Dieser gesetzlichen Vorschrift müssen Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag nachkommen. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Pflicht besteht bei allen Verträgen, die mit dem Makler abgeschlossen werden.

 

Dies sind die Vorschriften des Geldwäschegesetztes im Einzelnen:

  • Der Vertragspartner ist zu identifizieren durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder - bei Firmen - durch Einsicht in das Handelsregister
  • Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Hierfür ist es ausreichend, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Handelsregisterauszugs zu erstellen. Diese Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden 
  • Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt
  • Informationen über den Geschäftszweck sind einzuholen
  • Abklärung, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt
  • Die Geschäftsbeziehung und evtl. durchgeführte Transaktionen, (z. B. Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler stets zu überwachen

Der Immobilienmakler hat Sie nach Ihrem Ausweis gefragt?

Sie sehen, unser Makler hat richtig gehandelt!