Sie haben ein passendes Objekt bei unserer Volksbank Immobilien GmbH gefunden und sich für den Erwerb entschieden!
Dann wird Sie der Makler im Zuge der Reservierungsvereinbarung bzw. der Kaufvertragserstellung nach Ihrem Personalausweis fragen.
Warum das?
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen.
Dieser gesetzlichen Vorschrift müssen Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag nachkommen. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflicht besteht bei allen Verträgen, die mit dem Makler abgeschlossen werden.
Dies sind die Vorschriften des Geldwäschegesetztes im Einzelnen:
Der Immobilienmakler hat Sie nach Ihrem Ausweis gefragt?
Sie sehen, unser Makler hat richtig gehandelt!